Die Anforderungen an Transport, Verladung und Gefahrstoffhandling werden stetig verschärft. Ob im Fuhrpark, im Lager oder auf der Rampe: Fehler bei der Ladungssicherung oder bei der Handhabung von Gefahrgütern treten im Arbeitsalltag häufiger auf, als man denkt.
Viele Unternehmensverantwortliche wiegen sich dabei in trügerischer Sicherheit und gehen davon aus, dass im Schadensfall allein der Fahrer die Verantwortung trägt. Das ist ein gefährlicher Trugschluss.
Wer haftet bei Fehlern?
Sowohl der Gesetzgeber als auch die Berufsgenossenschaften nehmen die Verladeseite klar in die Pflicht:
- Haftung des Verladers: Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- VDI 2700 & StVO: Bei mangelhafter Ladungssicherung drohen nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern bei Unfällen auch versicherungs- und strafrechtliche Konsequenzen für die Betriebsleitung.
- Gefahrgutrecht (ADR): Falsch deklarierte oder unzureichend gekennzeichnete Gefahrgüter können bei Audits oder Straßenkontrollen zu teuren Beförderungsverboten führen.
Haftungsrisiken strukturiert minimieren
Um Bußgelder, Ausfallzeiten und haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, reichen rein theoretische Anweisungen meist nicht aus. Wichtig sind praxistaugliche Prozesse, die von allen Mitarbeitern verstanden und im Alltag gelebt werden von der korrekten Zurrmethode bis zur lückenlosen Dokumentation.
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